Russell Ernest Boyd, die Enzyklopädie der Mörder


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Russell Ernest BOYD

Einstufung: Mörder
Eigenschaften: R obbery
Anzahl der Opfer: 1
Datum des Mordes: 27. August 1982
Geburtsdatum: 13. Februar 1958
Opferprofil: Judith Falkenstein, 30
Mordmethode: Strangulation mit Gürtel
Standort: Clark County, Indiana, USA
Status: Am 4. Oktober 1983 zum Tode verurteilt. Am 5. November 1993 erneut zu 80 Jahren Gefängnis verurteilt

BOYD, RUSSELL ERNEST # 22

Seit dem 10.09.1993 nicht mehr im Todestrakt

Geburtsdatum: 13.02.1958
DOC#:
9649 Weißer Mann

Bezirksgericht Clark County
Judge Clifford Maschmeyer

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Staatsanwalt: Jerome F. Jacobi, Steven D. Stewart

Verteidigung: Michael T. Forsee, Charles G. Read

Datum des Mordes: 27. August 1982

Die Opfer): Judith Falkenstein W/F/30 (Keine Beziehung zu Boyd)

Mordmethode: Ligaturstrangulation mit Gürtel

Zusammenfassung: Als die 10-jährige Tochter des Opfers eines Nachmittags von nebenan zurückkam, stellte sie fest, dass das Wohnzimmerfenster offen stand, die Couch vom Fenster weggezogen war und 117 Dollar auf dem Kaminsims fehlten.

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Sie ging nach oben und fand ihre Mutter nackt und an der Kommode im Schlafzimmer hängend vor. Ein Gürtel war fest um ihren Hals gezogen, das andere Ende war geknotet und in der Kommode eingeklemmt. Sie hatte Prellungen und Schnittwunden.

Einbrecher waren vier Tage zuvor durch dasselbe Fenster in das Haus der Falkensteiner eingedrungen und hatten Münzen und Schmuck gestohlen. Boyd wurde zum Zeitpunkt des Mordes von mehreren Nachbarn in der Gegend identifiziert, und Freunde sagten aus, er sei plötzlich zu viel Geld gekommen. Eigentum des ersten Einbruchs wurde in einem Müllcontainer gefunden, in dem Boyd bei einem Freund wohnte. Nachdem er zunächst jede Beteiligung abgestritten hatte,

Boyd gestand später, den ersten Einbruch begangen zu haben und das Haus am Nachmittag des Mordes betreten zu haben, behauptete jedoch, das Schlafzimmer betreten zu haben, nur um Falkenstein bereits tot vorzufinden.

Überzeugung: Mord, Verbrechensmord, Einbruch

Verurteilung: 4. Oktober 1983 (Todesurteil; Mord/Einbruch verschmolz mit Verbrechensmord)

Erschwerende Umstände: b(1) Einbruch

Mildernde Umstände: Keiner

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Direkter Einspruch:
Boyd gegen Vereinigte Staaten. State, 494 N.E.2d 284 (Ind. 24. Juni 1986);
Überzeugung bestätigt 5:0 DP bestätigt 5:0
Pivarnik-Stellungnahme; Givan, Debruler, Shepard und Dickson stimmen zu.

Boyd gegen Indiana, 107 S. Ct. 910 (1987) (Zertifizierung abgelehnt)

PCR:
PCR-Petition eingereicht am 01.04.88.
Zusammenfassung des Urteils Aufhebung des Todesurteils, das erst am 10.09.1993 von Sonderrichter Robert Bennett verhängt wurde.

Am 11.05.1993 erneut zu aufeinanderfolgenden Haftstrafen von 60 Jahren (Mord) und 20 Jahren (Einbruch) verurteilt, was einer Gesamtstrafe von 80 Jahren Haft entspricht.

ClarkProsecutor.org



Russell Ernest Boyd

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